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   BVerwG, 30.01.2014 - 2 B 83.13, 2 B 83.13 (2 C 9.14)   

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https://dejure.org/2014,1389
BVerwG, 30.01.2014 - 2 B 83.13, 2 B 83.13 (2 C 9.14) (https://dejure.org/2014,1389)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2014 - 2 B 83.13, 2 B 83.13 (2 C 9.14) (https://dejure.org/2014,1389)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 2 B 83.13, 2 B 83.13 (2 C 9.14) (https://dejure.org/2014,1389)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 DG BB, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; dienstlicher Bezug; Revisionszulassung

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens eines engen dienstlichen Bezuges durch den Besitz von kinderpornographischen Schriften seitens eines Polizisten

  • rewis.io

    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; dienstlicher Bezug; Revisionszulassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LDG Bbg § 70; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens eines engen dienstlichen Bezuges durch den Besitz von kinderpornographischen Schriften seitens eines Polizisten

  • datenbank.nwb.de

    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; dienstlicher Bezug; Revisionszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 01.10.2014 - 2 B 30.14

    Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen des Dienstvergehens eines

    Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur weiteren Klärung der Frage beizutragen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Schriften bei einem Polizeibeamten ein Dienstvergehen ist (vgl. auch Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - BVerwG 2 B 83.13 - und vom 30. Juli 2014 - BVerwG 2 B 77.13 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2014 - 81 DB 2.13

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Teilen der

    Dieses hat in einer neueren Entscheidung einen Dienstbezug des Besitzes kinderpornographischer Bilder im Falle eines Polizeiobermeisters verneint (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 2 B 141.11 -, juris, Rn. 14), und mit Beschluss vom 30. Januar 2014 (- 2 B 83.13 -, juris) die Revision gegen das Urteil des Senats vom 26. Juni 2013 (- 81 D 1.10 -) zwecks weiterer Klärung der Frage zugelassen, "ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen bei einem wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften angeschuldigten Polizeibeamten ein enger dienstlicher Bezug zu seinen Dienstpflichten vorliegt".
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